Artikel 1 VO (EG) 2004/796

Anwendungsbereich

Diese Verordnung enthält die Durchführungsbestimmungen zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen, zur Modulation und zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (nachstehend „integriertes System” ) im Rahmen von Titel II der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 und die Durchführungsbestimmungen zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen nach den Artikeln 20 und 103 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates(1). Sie gilt unbeschadet besonderer Vorschriften, die in den Verordnungen über die einzelnen Beihilferegelungen festgelegt sind.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 148 vom 6.6.2008, S. 1.

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