Artikel 9 VO (EG) 2004/850

Überwachung

Die Kommission und die Mitgliedstaaten erstellen in enger Zusammenarbeit geeignete und dem neuesten Stand der Technik entsprechende Programme und Verfahren zur regelmäßigen Erfassung vergleichbarer Überwachungsdaten über das Vorhandensein von Dioxinen, Furanen und PCB, wie in Anhang III angegeben, in der Umwelt. Bei der Festlegung solcher Programme und Verfahren ist den Entwicklungen im Rahmen des Protokolls und des Übereinkommens angemessen Rechnung zu tragen.

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