Artikel 10 VO (EG) 2004/866
Änderung der Politik
Jede Änderung der Politik der Regierung der Republik Zypern, die das Überschreiten der Trennungslinie durch Personen oder Waren betrifft, wird erst wirksam, nachdem die geplanten Änderungen der Kommission notifiziert worden sind und die Kommission innerhalb eines Monats keine Einwände gegen diese Änderungen erhoben hat. Gegebenenfalls kann die Kommission — im Benehmen mit dem Vereinigten Königreich, sofern die Hoheitszonen betroffen sind — Änderungen zu dieser Verordnung vorschlagen, um die Vereinbarkeit der für die Trennungslinie geltenden einzelstaatlichen und EU-Rechtsvorschriften zu gewährleisten.
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