Artikel 3 VO (EG) 2004/866
Überwachung der Trennungslinie
Entlang der gesamten Trennungslinie wird von der Republik Zypern eine wirksame Überwachung in der Weise durchgeführt, dass Personen davon abgehalten werden, die Kontrollen an den in Artikel 2 Absatz 4 genannten Übergangsstellen zu umgehen.
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