Artikel 7 VO (EG) 2004/866
Steuern
Soweit Dienstleistungen über die Trennungslinie hinweg von Personen oder für Personen erbracht werden, die in den Landesteilen der Republik Zypern, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, niedergelassen sind oder dort ihren festen Wohnort oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, gelten diese Dienstleistungen für Mehrwertsteuerzwecke als von Personen erbracht oder erhalten, die in den Landesteilen der Republik Zypern, in denen die Regierung der Republik Zypern eine tatsächliche Kontrolle ausübt, niedergelassen sind oder dort ihren festen Wohnort oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben.
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