Artikel 8 VO (EG) 2004/874
Reservierung von Ländernamen und Alpha-2-Codes, die Länder bezeichnen
1. Die im Anhang dieser Verordnung aufgelisteten Namen dürfen nur von den in der Liste angegebenen Ländern als Domänen zweiter Stufe direkt unter der Domäne oberster Stufe „.eu” reserviert oder registriert werden.
2. Alpha-2-Codes, die Länder bezeichnen, dürfen nicht als Domänen zweiter Stufe direkt unter der Domäne oberster Stufe „.eu” registriert werden.
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