Artikel 16 VO (EG) 2004/881
Zertifizierung der Ausbesserungswerke
Innerhalb von drei Jahren, nachdem die Agentur ihre Tätigkeit aufgenommen hat, erarbeitet die Agentur eine europäische Regelung für die Zertifizierung von Fahrzeugausbesserungswerken und spricht Empfehlungen für die Einführung der Regelung aus.
Diese Empfehlungen erfassen insbesondere die folgenden Punkte:
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strukturiertes Betriebsführungssystem;
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Personal mit der erforderlichen Befähigung;
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Einrichtungen, Werkzeuge und Maschinen;
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technische Dokumentation und Instandhaltungsvorschriften.
Diese Empfehlungen stehen im Einklang mit den Zuständigkeiten, die den Eisenbahnunternehmen und den für die Instandhaltung zuständigen Stellen bereits gemäß Artikel 4 bzw. Artikel 14a der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit übertragen wurden, und tragen den Zertifizierungsmechanismen der Eisenbahnunternehmen und der für die Instandhaltung zuständigen Stellen in vollem Umfang Rechnung.
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