Artikel 7 VO (EG) 2004/881
Sicherheitsbescheinigungen
Im Hinblick auf die Anwendung der Artikel 10 und 15 der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit, die die Harmonisierung der Sicherheitsbescheinigungen betreffen, erstellt und empfiehlt die Agentur ein harmonisiertes Muster für die Sicherheitsbescheinigungen, einschließlich einer elektronischen Fassung, und ein harmonisiertes Muster für den Antrag auf Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung, einschließlich einer Liste der wichtigsten zu liefernden Angaben.
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