Artikel 9 VO (EG) 2004/882

Berichte

(1) Die zuständige Behörde erstellt Berichte über die von ihr durchgeführten amtlichen Kontrollen.

(2) Diese Berichte umfassen eine Beschreibung des Zwecks der amtlichen Kontrollen, der angewandten Kontrollverfahren, der Kontrollergebnisse und gegebenenfalls der vom betroffenen Unternehmer zu ergreifenden Maßnahmen.

(3) Die zuständige Behörde stellt dem betroffenen Unternehmer zumindest im Falle eines Verstoßes eine Abschrift des Berichts gemäß Absatz 2 zur Verfügung.

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