Artikel 7 VO (EG) 2004/911

Zusätzlich zu den nach Artikel 6 vorgeschriebenen Angaben muss der Pass folgende Angaben zur Prämiengewährung für männliche Rinder gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1254/99 des Rates aufweisen:

a)
Prämienantrag oder -gewährung — erste Altersklasse;
b)
Prämienantrag oder -gewährung — zweite Altersklasse.

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