Artikel 7 VO (EG) 2004/911
Zusätzlich zu den nach Artikel 6 vorgeschriebenen Angaben muss der Pass folgende Angaben zur Prämiengewährung für männliche Rinder gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1254/99 des Rates aufweisen:
- a)
- Prämienantrag oder -gewährung — erste Altersklasse;
- b)
- Prämienantrag oder -gewährung — zweite Altersklasse.
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