Artikel 5 VO (EG) 2004/912

Die in Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 des Rates vorgesehene Befreiung der Mitgliedstaaten von der Verpflichtung zur Durchführung der Prodcom-Erhebung wird auf die Fälle ausgedehnt, in denen die Mitgliedstaaten die notwendigen Informationen durch die Kombination verschiedener Quellen und Methoden einholen können.

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