Artikel 1 VO (EG) 2005/1003

Gemeinschaftsziel

(1) Das Gemeinschaftsziel der Verringerung von Salmonella Enteritidis, Salmonella Hadar, Salmonella Infantis, Salmonella Typhimurium and Salmonella Virchow bei Gallus-gallus-Zuchtherden besteht in der Verringerung des Höchstprozentsatzes an positiven erwachsenen Zuchtherden, die mindestens 250 Tiere umfassen, auf höchstens 1 % bis zum 31. Dezember 2009.

Für Mitgliedstaaten mit weniger als 100 Zuchtherden darf jedoch nicht mehr als eine erwachsene Zuchtherde positiv bleiben.

(2) Das Untersuchungsverfahren zur Feststellung der Verwirklichung des Gemeinschaftsziels ist im Anhang beschrieben.

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