Artikel 42 VO (EG) 2005/1043

Unbeschadet des Artikels 10 der Verordnung (EG) Nr. 1291/2000 können aufgrund von registrierten Bescheinigungen, die in einem einzigen Mitgliedstaat gelten, Teilbescheinigungen ausgestellt werden, die in der gesamten Gemeinschaft gelten.

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