Artikel 23 VO (EG) 2005/1071
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 94/2002
Die Verordnung (EG) Nr. 94/2002 wird aufgehoben. Für Informations- und Absatzförderungsprogramme, deren Finanzierung von der Kommission vor Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung beschlossen wurde, bleiben die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 94/2002 jedoch in Kraft.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
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