Artikel 1 VO (EG) 2005/1095
(1) Auf die Einfuhren von Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreiräder, aber ausgenommen Einräder), ohne Motor, die den KN-Codes ex87120010 (TARIC-Code 8712001090), 87120030 und ex87120080 (TARIC-Code 8712008090) zugewiesen werden, mit Ursprung in Vietnam wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt.
(2) Für die Waren, die die nachstehend genannten Unternehmen herstellen, gelten folgende Zollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Gemeinschaft, unverzollt:
Land | Unternehmen | Antidumpingzoll | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|---|
Vietnam |
|
15,8 % | A667 |
Alle übrigen Unternehmen | 34,5 % | A999 |
(3) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.