Artikel 20 VO (EG) 2005/1290
Frühwarnsystem
Um sicherzustellen, dass die finanzielle Obergrenze nicht überschritten wird, wendet die Kommission zur monatlichen Überwachung der Ausgaben des EGFL ein Frühwarnsystem an.
Vor Beginn eines jeden Haushaltsjahres legt die Kommission zu diesem Zweck monatliche Ausgabenprofile fest, die nach Möglichkeit auf den durchschnittlichen monatlichen Ausgaben der drei vorausgegangenen Jahre beruhen.
Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat einen monatlichen Bericht, in dem sie die Entwicklung der tatsächlichen Ausgaben bezogen auf die Profile prüft und eine Bewertung der voraussichtlichen Ausführung im laufenden Haushaltsjahr vornimmt.
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