Artikel 1 VO (EG) 2005/1573

Die deutsche Interventionsstelle bietet 200000 Tonnen Roggen aus ihren Beständen im Rahmen einer Dauerausschreibung zwecks Verarbeitung zu Bioethanol, der in der Gemeinschaft für die Erzeugung von Biokraftstoff im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2003/30/EG zu verwenden ist, zum Verkauf auf dem Binnenmarkt an.

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