Artikel 10 VO (EG) 2005/1698
Revision
Die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft können einer Revision unterzogen werden, um insbesondere wesentlichen Änderungen der Prioritäten der Gemeinschaft Rechnung zu tragen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.