Artikel 16a VO (EG) 2005/1698

Spezifische Vorhaben für bestimmte Prioritäten

(1) Bis zum 31. Dezember 2009 nehmen die Mitgliedstaaten in ihre Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum Arten von Vorhaben auf, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmt sind und auf folgende Prioritäten, die in den strategischen Leitlinien der Gemeinschaft beschrieben und in den nationalen Strategieplänen näher ausgeführt sind, abzielen:

a)
Klimawandel,
b)
erneuerbare Energien,
c)
Wasserwirtschaft,
d)
biologische Vielfalt,
e)
Maßnahmen zur Abfederung der Umstrukturierung des Milchsektors,
f)
Innovationen mit Bezug zu den unter den Buchstaben a bis d genannten Prioritäten,
g)
Breitband-Internetinfrastrukturen im ländlichen Raum.

Die Arten von Vorhaben, die mit den Prioritäten nach Unterabsatz 1 Buchstaben a bis f im Zusammenhang stehen müssen, dienen dem Erreichen von Zielen wie der Realisierung der potenziellen Wirkungen gemäß Anhang II. Dieser Anhang enthält eine indikative Liste solcher Arten von Vorhaben und ihrer potenziellen Wirkungen. Anhang III enthält eine Liste der Arten von Vorhaben für die Priorität nach Unterabsatz 1 Buchstabe g.

Die überprüften Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum, die sich auf die Vorhaben gemäß dem vorliegenden Absatz beziehen, werden der Kommission spätestens am 15. Juli 2009 übermittelt.

(2) Ab 1. Januar 2009 können die in Anhang I festgesetzten Beihilfesätze für die Arten von Vorhaben nach Absatz 1 Buchstaben a bis f um zehn Prozentpunkte angehoben werden.

(3) Spätestens am 31. Dezember 2009 umfassen die Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum auch

a)
eine Liste der Arten von Vorhaben und die Informationen gemäß Artikel 16 Buchstabe c zu den spezifischen Vorhaben nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels;
b)
eine Aufstellung der nach Maßnahmen aufgeschlüsselten Gemeinschaftsbeteiligung für Vorhabensarten gemäß Absatz 1 Buchstaben a bis f und der nach Maßnahmen aufgeschlüsselten Gemeinschaftsbeteiligung für Vorhabensarten gemäß Absatz 1 Buchstabe g im Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2013.

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