Artikel 20 VO (EG) 2005/1698
Maßnahmen
Interventionen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft betreffen
- a)
- Maßnahmen zur Förderung der Kenntnisse und zur Stärkung des Humanpotenzials:
- i)
- Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen, einschließlich der Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Verfahren, für Personen, die in der Land-, Ernährungs- oder Forstwirtschaft tätig sind,
- ii)
- Niederlassung von Junglandwirten,
- iii)
- Vorruhestand von Landwirten und landwirtschaftlichen Arbeitnehmern,
- iv)
- Inanspruchnahme von Beratungsdiensten durch Landwirte und Waldbesitzer,
- v)
- Aufbau von Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdiensten für landwirtschaftliche Betriebe sowie von Beratungsdiensten für forstwirtschaftliche Betriebe;
- b)
- Maßnahmen zur Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Sachkapitals und zur Innovationsförderung:
- i)
- Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe,
- ii)
- Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder,
- iii)
- Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse,
- iv)
- Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie in der Forstwirtschaft,
- v)
- Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft,
- vi)
- Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen geschädigtem landwirtschaftlichen Produktionspotenzial sowie geeignete vorbeugende Aktionen;
- c)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der landwirtschaftlichen Produktion und der landwirtschaftlichen Erzeugnisse:
- i)
- Unterstützung der Landwirte bei der Anpassung an anspruchsvolle Normen, die auf Gemeinschaftsvorschriften beruhen,
- ii)
- Unterstützung von Landwirten, die sich an Lebensmittelqualitätsregelungen beteiligen,
- iii)
- Unterstützung von Erzeugergemeinschaften bei Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Erzeugnisse, die unter Lebensmittelqualitätsregelungen fallen;
- d)
- Übergangsmaßnahmen zur Unterstützung
- i)
- landwirtschaftlicher Semisubsistenz-Betriebe im Umstrukturierungsprozess (für Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien, die Slowakei und Slowenien),
- ii)
- der Gründung von Erzeugergemeinschaften (für Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien, die Slowakei und Slowenien),
- iii)
- landwirtschaftlicher Betriebe, die sich infolge der Reform einer gemeinsamen Marktordnung im Umstrukturierungsprozess befinden, einschließlich der Betriebe, die sich auf Tätigkeiten außerhalb des Agrarsektors verlegen.
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