Artikel 20 VO (EG) 2005/1698

Maßnahmen

Interventionen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft betreffen

a)
Maßnahmen zur Förderung der Kenntnisse und zur Stärkung des Humanpotenzials:

i)
Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen, einschließlich der Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Verfahren, für Personen, die in der Land-, Ernährungs- oder Forstwirtschaft tätig sind,
ii)
Niederlassung von Junglandwirten,
iii)
Vorruhestand von Landwirten und landwirtschaftlichen Arbeitnehmern,
iv)
Inanspruchnahme von Beratungsdiensten durch Landwirte und Waldbesitzer,
v)
Aufbau von Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdiensten für landwirtschaftliche Betriebe sowie von Beratungsdiensten für forstwirtschaftliche Betriebe;

b)
Maßnahmen zur Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Sachkapitals und zur Innovationsförderung:

i)
Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe,
ii)
Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder,
iii)
Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse,
iv)
Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie in der Forstwirtschaft,
v)
Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft,
vi)
Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen geschädigtem landwirtschaftlichen Produktionspotenzial sowie geeignete vorbeugende Aktionen;

c)
Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der landwirtschaftlichen Produktion und der landwirtschaftlichen Erzeugnisse:

i)
Unterstützung der Landwirte bei der Anpassung an anspruchsvolle Normen, die auf Gemeinschaftsvorschriften beruhen,
ii)
Unterstützung von Landwirten, die sich an Lebensmittelqualitätsregelungen beteiligen,
iii)
Unterstützung von Erzeugergemeinschaften bei Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Erzeugnisse, die unter Lebensmittelqualitätsregelungen fallen;

d)
Übergangsmaßnahmen zur Unterstützung

i)
landwirtschaftlicher Semisubsistenz-Betriebe im Umstrukturierungsprozess (für Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien, die Slowakei und Slowenien),
ii)
der Gründung von Erzeugergemeinschaften (für Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien, die Slowakei und Slowenien),
iii)
landwirtschaftlicher Betriebe, die sich infolge der Reform einer gemeinsamen Marktordnung im Umstrukturierungsprozess befinden, einschließlich der Betriebe, die sich auf Tätigkeiten außerhalb des Agrarsektors verlegen.

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