Artikel 36 VO (EG) 2005/1698

Maßnahmen

Die Beihilfen dieses Abschnitts betreffen folgende Maßnahmen:

a)
Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen:

i)
Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in Berggebieten,
ii)
Zahlungen zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind,
iii)
Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und Zahlungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG,
iv)
Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen,
v)
Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen,
vi)
Beihilfen für nichtproduktive Investitionen;

b)
Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung bewaldeter Flächen:

i)
Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen,
ii)
Ersteinrichtung von Agrarforst-Systemen auf landwirtschaftlichen Flächen,
iii)
Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen,
iv)
Zahlungen im Rahmen von Natura 2000,
v)
Zahlungen für Waldumweltmaßnahmen,
vi)
Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials und Einführung vorbeugender Aktionen,
vii)
Beihilfen für nichtproduktive Investitionen.

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