Artikel 36 VO (EG) 2005/1698
Maßnahmen
Die Beihilfen dieses Abschnitts betreffen folgende Maßnahmen:
- a)
- Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen:
- i)
- Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in Berggebieten,
- ii)
- Zahlungen zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind,
- iii)
- Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und Zahlungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG,
- iv)
- Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen,
- v)
- Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen,
- vi)
- Beihilfen für nichtproduktive Investitionen;
- b)
- Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung bewaldeter Flächen:
- i)
- Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen,
- ii)
- Ersteinrichtung von Agrarforst-Systemen auf landwirtschaftlichen Flächen,
- iii)
- Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen,
- iv)
- Zahlungen im Rahmen von Natura 2000,
- v)
- Zahlungen für Waldumweltmaßnahmen,
- vi)
- Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials und Einführung vorbeugender Aktionen,
- vii)
- Beihilfen für nichtproduktive Investitionen.
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