Artikel 9 VO (EG) 2005/1870
Mitteilungen zu Anträgen auf „A-Lizenzen”
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission zum 15. jedes in Artikel 8 Absatz 3 genannten Monats die Mengen mit, für die für das jeweilige Quartal Anträge auf „A-Lizenzen” gestellt wurden.
Die mitgeteilten Mengen werden nach Ursprung aufgeschlüsselt. In den Mitteilungen werden außerdem die von traditionellen und von neuen Einführern beantragten Mengen Knoblauch getrennt aufgeführt.
Die Mitteilungen, auch Mitteilungen ohne Angaben, erfolgen auf elektronischem Wege nach dem Muster, das die Kommission den Mitgliedstaaten zu diesem Zweck übermittelt.
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