Artikel 17 VO (EG) 2005/1898
Für die in ihrem Besitz befindlichen Buttermengen gibt die Interventionsstelle in der Bekanntmachung der Einzelausschreibungen gemäß Artikel 16 Absatz 2 Folgendes an:
- a)
- die Kühlhäuser, in denen die zum Verkauf bestimmte Butter lagert;
- b)
- die in jedem Kühlhaus zum Verkauf befindlichen Buttermengen.
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