Artikel 52 VO (EG) 2005/1898
Ein Angebot ist nur gültig, wenn
- a)
- die Verpflichtungserklärung gemäß Artikel 50 Absatz 1 beigefügt ist;
- b)
- es eine Menge von mindestens vier Tonnen Butterschmalz betrifft;
- c)
- nachgewiesen ist, dass der Bieter vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote die in Artikel 53 Absatz 2 genannte Ausschreibungssicherheit geleistet hat.
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