Artikel 5 VO (EG) 2005/2076

Material für die Umhüllung, Verpackung und Kennzeichnung mit vorgedruckten Genusstauglichkeits- oder Identitätskennzeichen

Lebensmittelunternehmer können ihre Bestände an Material für die Umhüllung, Verpackung und Kennzeichnung mit vorgedruckten Genusstauglichkeits- oder Identitätskennzeichen, das sie vor dem 1. Januar 2006 erworben haben, bis zum 31. Dezember 2007 weiter verwenden.

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