Artikel 2 VO (EG) 2005/2152

Die Verordnung (EG) Nr. 1549/2004 wird wie folgt geändert:

1.
In Artikel 1a wird die Angabe „geschälten Reis” durch die Angabe „geschälten, halbgeschliffenen und vollständig geschliffenen Reis” ersetzt.
2.
Artikel 1b erhält folgende Fassung:

Artikel 1b

(1) Abweichend von Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1785/2003 setzt die Kommission innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des jeweiligen Referenzzeitraums den Einfuhrzoll für halbgeschliffenen oder vollständig geschliffenen Reis des KN-Codes 100630 wie folgt fest:

a)
auf 175 EUR je Tonne in folgenden Fällen:

wenn festgestellt wird, dass die Einfuhren von halbgeschliffenem oder vollständig geschliffenem Reis in dem abgelaufenen Wirtschaftsjahr 387743 Tonnen überschreiten,

wenn festgestellt wird, dass die Einfuhren von halbgeschliffenem oder vollständig geschliffenem Reis in den ersten sechs Monaten des Wirtschaftsjahres 182239 Tonnen überschreiten;

b)
auf 145 EUR je Tonne in folgenden Fällen:

wenn festgestellt wird, dass die Einfuhren von halbgeschliffenem oder vollständig geschliffenem Reis in dem abgelaufenen Wirtschaftsjahr 387743 Tonnen nicht überschreiten,

wenn festgestellt wird, dass die Einfuhren von halbgeschliffenem oder vollständig geschliffenem Reis in den ersten sechs Monaten des Wirtschaftsjahres 182239 Tonnen nicht überschreiten.

Die Kommission setzt den anzuwendenden Zollsatz nur fest, wenn aufgrund der in Anwendung dieses Absatzes vorgenommenen Berechnungen eine Änderung des geltenden Zollsatzes erforderlich ist. Bis zur Festsetzung eines neuen Zollsatzes gilt der vorher festgesetzte Zoll.

(2) Bei der Berechnung der Einfuhren gemäß Absatz 1 werden die Mengen zugrunde gelegt, für die gemäß Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1785/2003 im entsprechenden Bezugszeitraum Einfuhrlizenzen für halbgeschliffenen oder vollständig geschliffenen Reis des KN-Codes 100630 erteilt wurden.

3.
Folgender Artikel 1d wird eingefügt:

Artikel 1d

Abweichend von Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1785/2003 beläuft sich der Einfuhrzoll für Bruchreis des KN-Codes 10064000 auf 65 EUR je Tonne.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.