Artikel 2 VO (EG) 2005/2166
Ziel des Wiederauffüllungsplans
Ziel des Plans ist es, die betroffenen Bestände so weit wiederaufzufüllen, dass sie sich gemäß den Informationen der ICES innerhalb sicherer biologischer Grenzen befinden. Dies bedeutet:
- a)
- Der in Artikel 1 Buchstabe a genannte Bestand muss nach den verfügbaren wissenschaftlichen Berichten in zwei aufeinander folgenden Jahren eine Biomasse der Laicherbestände von 35000 Tonnen erreichen, oder die Anzahl geschlechtsreifer Tiere muss innerhalb von zehn Jahren auf mindestens 35000 Tonnen anwachsen. Dieser Wert ist im Lichte neuer wissenschaftlicher Daten des STECF anzupassen.
- b)
- Die in Artikel 1 Buchstaben b und c genannten Bestände müssen binnen zehn Jahren so weit wiederaufgefüllt werden, dass sie sich innerhalb sicherer biologischer Grenzen befinden.
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