Artikel 1 VO (EG) 2005/27

Gegenstand

Diese Verordnung legt die Fangmöglichkeiten und spezifischen Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen für das Jahr 2005 fest.

Jedoch werden für bestimmte antarktische Bestände die Fangmöglichkeiten und spezifischen Fangbedingungen für die in Anhang IF genannten Zeiträume festgelegt.

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