Anhang III Anlage 1 VO (EG) 2005/27

Technische Beschreibung des Steerts mit Oberfenster „BACOMA”

Fluchtfenster mit Quadratmaschen mit einer Öffnung von 110 mm (Innendurchmesser) in einem Steert mit einer Maschenöffnung von 105 mm oder mehr in Schleppnetzen, Snurrewaden oder ähnlichen Zugnetzen. Das Fluchtfenster ist ein Rechteck aus Netztuch im Steert. Es gibt nur ein Fenster. Das Fenster darf in keiner Weise durch innen oder außen angebrachte Vorrichtungen verstopft werden.

Steert, Tunnel und hinteres Ende des Schleppnetzes

Der Steert besteht aus zwei Netzblättern gleicher Größe, die auf jeder Seite durch jeweils eine Laschverstärkung verbunden sind. Es ist verboten, an Bord ein Netz mitzuführen, das im Umfang des Steerts, ausschließlich der Verbindungen oder Laschverstärkungen, mehr als 100 offene Rautenmaschen aufweist. Die Anzahl offener Rautenmaschen im Tunnelumfang, Laschverstärkungen ausgenommen, darf an keiner Stelle größer oder kleiner ausfallen als die Höchstmaschenzahl im Umfang des vorderen Endes des eigentlichen Steerts und des hinteren Endes des verjüngten Teils des Netzes, Laschverstärkungen ausgenommen (Abbildung 1).

Anbringung des Fensters

Das Fenster wird in das obere Netzblatt des Steerts eingefügt. Es endet nicht mehr als vier Maschen von der Steertleine entfernt, die handgeflochtene Maschenreihe eingeschlossen, durch die die Steertleine läuft (Abbildung 2).

Größe des Fensters

Die Breite des Fensters in Anzahl Maschenseiten entspricht der Hälfte der Anzahl offener Rautenmaschen im oberen Netzblatt. Notfalls dürfen, auf beide Seiten des Fensters gleichmäßig verteilt, höchstens 20 % der Anzahl offener Rautenmaschen im oberen Netzblatt stehen bleiben (Abbildung 3). Die Länge des Fensters beträgt mindestens 3,5 m.

Netztuch des Fensters

Die Maschenöffnung beträgt mindestens 110 mm. Es handelt sich um Quadratmaschen, d.h. alle vier Seiten des Fenster-Netztuches sind im Schenkelschnitt geschnitten. Das Netztuch ist so angeschlagen, dass die Maschenseiten parallel und senkrecht zur Längsachse des Steerts verlaufen. Das Netztuch besteht aus knotenlosem, geflochtenem Einfachzwirn oder besitzt nachweislich vergleichbare Selektivitätseigenschaften. Der Einfachzwirn weist eine Stärke von mindestens 4,9 mm auf.

Sonstige Vorschriften

Die Konstruktion ist den Abbildungen 4a, 4b und 4c zu entnehmen. Die Länge des Teilstropps beträgt mindestens 4 m.

Abbildung 1

Ein Schleppnetz lässt sich in drei verschiedene Abschnitte unterteilen, die unterschiedliche Formen und Funktionen haben. Es sind dies der vordere Netzkörper, ein verjüngter Teil mit einer Länge von 10—40 m; der Tunnel, ein nicht verjüngter Teil mit einer gestreckten Länge von 6—12 m, der normalerweise aus einem oder zwei Netzblättern mit einer Länge von 49,5 Maschen gearbeitet ist. Der Steert ist ebenfalls ein nicht verjüngter Teil aus Doppelzwirn, der ihn reißfester macht. Der Steert hat oft eine Länge von 49,5 Maschen, d.h. ungefähr 6 m (bei kleineren Schiffen sind auch Steerte zwischen 2 und 4 m möglich). Durch den Teilstropp kann der hintere Teil des Steerts abgebunden werden.

Abbildung 2

Der Abstand zwischen Fenster und Steertleine beträgt 4 Maschen: 3,5 Rautenmaschen im oberen Netzteil und eine „Steertleinenreihe” , die eine halbe handgeflochtene Masche breit ist.

Abbildung 3

Im oberen Netzblatt können 20 % der Rautenmaschen parallel zur Laschverstärkung stehen bleiben. Beispiel (Abbildung 3): beträgt die Breite des oberen Netzblattes 30 offene Maschen, so sind 20 % davon 6 Maschen. Sodann sind auf jeder Seite des Fluchtfensters 3 Maschen. Folglich beträgt die Breite des Fluchtfensters 12 Maschenseiten (30–6 = 24 Rautenmaschen, geteilt durch 2 = 12 Maschenseiten).

Abbildung 4a

Konstruktion des unteren Netzblattes (49,5 Maschen).

Abbildung 4b

Konstruktion des oberen Netzblatts, Größe und Anbringung des Fensters, wenn es von Lasche zu Lasche reicht.

Abbildung 4c

Konstruktion des oberen Netzblatts, wenn 20 % der Rautenmaschen zu gleichen Teilen an beiden Seiten des Fensters stehen bleiben.

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