Artikel 28 VO (EG) 2005/382
Kontrollbericht
(1) Über jede Vor-Ort-Kontrolle ist ein ausführlicher Kontrollbericht anzufertigen, der es ermöglicht, die Einzelheiten der vorgenommenen Kontrollschritte und vor allem die eingesehenen Unterlagen und Register nachzuvollziehen.
(2) Der kontrollierte Beteiligte kann den Bericht unterzeichnen und Bemerkungen hinzufügen. Er erhält eine Ausfertigung des Berichts.
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