Artikel 6 VO (EG) 2005/489
Verkaufsangebote der Marktteilnehmer
(1) Alle Verkaufsangebote sind schriftlich, besonders auf elektronischem Wege, bei einer Interventionsstelle mittels eines von dieser bereitgestellten Formulars einzureichen.
Angebote sind nur zulässig, wenn sie für die Tranche Nr. 1 zwischen dem 1. und dem 9. April und für die Tranche Nr. 2 zwischen dem 1. und dem 9. Juni eingereicht werden.
(2) Das Angebot muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
- a)
- Name des Anbieters,
- b)
- Lagerort des angebotenen Reises,
- c)
- Angebotsmenge gemäß Artikel 2,
- d)
- Sorte,
- e)
- Grundbeschaffenheit einschließlich der Gesamtausbeute und der Ausbeute an ganzen Körnern bei der Verarbeitung,
- f)
- Erntejahr,
- g)
- Mindestangebotsmenge, bei deren Unterschreitung der Anbieter das Angebot als nicht eingereicht betrachtet,
- h)
- Interventionsort, für den das Angebot gemacht wird,
- i)
- Nachweis, dass der Anbieter eine Sicherheit in Höhe von 50 EUR je Tonne Rohreis geleistet hat; diese Sicherheit wird für diejenigen Erzeuger oder deren Vereinigungen, die die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1709/2003 der Kommission(1) erfüllt haben, auf 20 EUR je Tonne Rohreis gesenkt,
- j)
- die Erklärung, dass es sich um ein Gemeinschaftserzeugnis handelt, mit Angabe des Erzeugungsgebiets,
- k)
- die Pflanzenschutzbehandlungen mit genauer Angabe der verwendeten Dosen.
(3) Die Angebote sind an die Interventionsstelle des Erzeugermitgliedstaats für den Interventionsort dieses Mitgliedstaats zu richten, der dem Ort, an dem sich der Rohreis zum Zeitpunkt des Angebots befindet, am nächsten gelegen ist. Für die Zwecke dieser Verordnung gilt als „der am nächsten gelegene Interventionsort” der Interventionsort im Erzeugermitgliedstaat, zu dem der Rohreis mit den niedrigsten Kosten befördert werden kann.
(4) Einmal eingereichte Angebote können weder geändert noch zurückgenommen werden.
(5) Ist ein Angebot nicht zulässig, so teilt die Interventionsstelle dies dem betreffenden Marktteilnehmer innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Angebotseingang mit.
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 243 vom 27.9.2003, S. 92.
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