Artikel 61 EU-AbfVerfbrV (VO (EG) 2006/1013)
Aufhebungen
(1) Die Verordnung (EWG) Nr. 259/93 und die Entscheidung 94/774/EG werden mit Wirkung ab dem 12. Juli 2007 aufgehoben.
(2) Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung (EWG) Nr. 259/93 gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung.
(3) Die Entscheidung 1999/412/EG wird mit Wirkung vom 1. Januar 2008 aufgehoben.
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