Artikel 3 VO (EG) 2006/1028

Sortierung nach Güte- und Gewichtsklassen

(1) Die Eier werden nach folgenden Güteklassen eingeteilt:

Klasse A oder „frisch” ,

Klasse B.

(2) Eier der Klasse A werden auch nach Gewichtsklassen sortiert. Für Eier, die an die Nahrungsmittel- und Nichtnahrungsmittelindustrie geliefert werden, ist eine Sortierung nach Gewichtsklassen nicht erforderlich.

(3) Eier der Klasse B dürfen nur an die Nahrungsmittel- und Nichtnahrungsmittelindustrie geliefert werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.