ANHANG II VO (EG) 2006/1032

Qualitätsanforderungen

1.
Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Datensicherheit und Datenintegrität

1.1
Die Einrichtungen für den Austausch von Systeminformationen stehen während der Betriebsstunden der Stelle zur Verfügung.
1.2
Etwaige planmäßige Abschaltzeiten sind zwischen den beiden betreffenden Stellen bilateral zu vereinbaren.
1.3
Die Zuverlässigkeit einer Verbindung für den Austausch von Systeminformationen muss mindestens 99,86 % betragen.
1.4
Die Integrität und Sicherheit der mit den Einrichtungen ausgetauschten Informationen ist auf geeignetem Niveau gemäß anerkannten Praktiken zu gewährleisten.

2.
Prozesszeiten

2.1
Die Prozesszeiten entsprechen der Spanne zwischen der Einleitung des Prozesses und dem Zeitpunkt, zu dem die erforderliche Bestätigung bei der einleitenden Stelle vorliegt.
2.2
Die Prozesszeiten schließen keine operationellen Antworten ein, wenn diese verlangt werden.
2.3
Die maximale Prozesszeit bis zur Generierung einer Warnung ist bilateral zu vereinbaren.

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