ANHANG II VO (EG) 2006/1032
Qualitätsanforderungen
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1.
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Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Datensicherheit und Datenintegrität
- 1.1
- Die Einrichtungen für den Austausch von Systeminformationen stehen während der Betriebsstunden der Stelle zur Verfügung.
- 1.2
- Etwaige planmäßige Abschaltzeiten sind zwischen den beiden betreffenden Stellen bilateral zu vereinbaren.
- 1.3
- Die Zuverlässigkeit einer Verbindung für den Austausch von Systeminformationen muss mindestens 99,86 % betragen.
- 1.4
- Die Integrität und Sicherheit der mit den Einrichtungen ausgetauschten Informationen ist auf geeignetem Niveau gemäß anerkannten Praktiken zu gewährleisten.
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2.
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Prozesszeiten
- 2.1
- Die Prozesszeiten entsprechen der Spanne zwischen der Einleitung des Prozesses und dem Zeitpunkt, zu dem die erforderliche Bestätigung bei der einleitenden Stelle vorliegt.
- 2.2
- Die Prozesszeiten schließen keine operationellen Antworten ein, wenn diese verlangt werden.
- 2.3
- Die maximale Prozesszeit bis zur Generierung einer Warnung ist bilateral zu vereinbaren.
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