Artikel 10 VO (EG) 2006/1083
Programmplanung
Die Verwirklichung der Ziele der Fonds erfolgt im Rahmen einer mehrjährigen Programmplanung, die ein mehrstufiges Verfahren umfasst, zu dem die Festlegung der Prioritäten, die Finanzierung sowie ein Verwaltungs- und Kontrollsystem gehören.
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