Artikel 12 VO (EG) 2006/1083

Territoriale Ebene der Durchführung

Die Durchführung der operationellen Programme gemäß Artikel 32 fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und erfolgt auf der dem institutionellen Gefüge des jeweiligen Mitgliedstaats entsprechenden geeigneten territorialen Ebene. Diese Zuständigkeit wird gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung wahrgenommen.

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