Artikel 30 VO (EG) 2006/1083
Strategieberichte der Europäischen Kommission und Aussprache über die Kohäsionspolitik
(1) Die Kommission nimmt erstmals im Jahr 2008 und in der Folge jährlich in ihren jährlichen Sachstandsbericht für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates ein Kapitel mit einer Zusammenfassung der Berichte der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 29 Absatz 1 auf, in dem insbesondere die Fortschritte im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Prioritäten „Förderung der Wettbewerbsfähigkeit” und „Schaffung von Arbeitsplätzen” und insbesondere im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) gemäß Artikel 9 Absatz 3 behandelt werden.
(2) In den Jahren 2010 und 2013 erstellt die Kommission spätestens bis zum 1. April einen Strategiebericht mit einer Zusammenfassung der Berichte der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 29 Absatz 2. Dieser Strategiebericht wird gegebenenfalls als eigenes Kapitel in den in Artikel 159 des Vertrags genannten Bericht aufgenommen.
(3) Der Rat prüft den Strategiebericht gemäß Absatz 2 so bald wie möglich nach seiner Veröffentlichung. Der Bericht wird dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen zur Beratung übermittelt.
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