Artikel 31 VO (EG) 2006/1083
Kohäsionsbericht
(1) Der Bericht gemäß Artikel 159 des Vertrags enthält insbesondere
- a)
- eine Bilanz der Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, auch was die sozioökonomische Lage und Entwicklung der Regionen sowie die Berücksichtigung von Gemeinschaftsprioritäten betrifft;
- b)
- eine Bilanz der Rolle der Fonds, der EIB und der sonstigen Finanzierungsinstrumente sowie der Auswirkungen der anderen nationalen und Gemeinschaftspolitiken im Zusammenhang mit den erzielten Fortschritten.
(2) Soweit erforderlich, beinhaltet der Bericht ferner Folgendes:
- a)
- Vorschläge für Maßnahmen und Strategien, die die Gemeinschaft zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts beschließen sollte;
- b)
- Vorschläge für Anpassungen der strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft, die notwendig sind, um Änderungen in der Politik der Gemeinschaft zum Ausdruck zu bringen.
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