Artikel 35 VO (EG) 2006/1083
Geografischer Geltungsbereich
(1) Die operationellen Programme im Rahmen des Ziels „Konvergenz” beziehen sich auf eine geeignete geografische Ebene, die mindestens der NUTS-Ebene 2 entsprechen muss.
Die im Rahmen des Ziels „Konvergenz” vorgelegten und mit einer Beteiligung aus dem Kohäsionsfonds ausgestatteten operationellen Programme beziehen sich auf die nationale Ebene.
(2) Im Falle der aus dem EFRE unterstützten Regionen beziehen sich die operationellen Programme im Rahmen des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung” je nach dem institutionellen Gefüge des Mitgliedstaats auf die NUTS-Ebene 1 oder NUTS-Ebene 2, soweit die Kommission und der Mitgliedstaat nichts anderes vereinbart haben. Bei Finanzierung aus dem ESF werden sie vom Mitgliedstaat auf geeigneter Ebene aufgestellt.
(3) Die operationellen Programme, die im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit” für die grenzübergreifende Zusammenarbeit aufgestellt werden, werden in der Regel für jede einzelne Grenze oder Gruppe von Grenzen in einem geeigneten Zusammenschluss auf der NUTS-Ebene 3 unter Einbeziehung eingeschlossener Gebiete ausgearbeitet. Die operationellen Programme, die im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit” für die transnationale Zusammenarbeit aufgestellt werden, beziehen sich auf die Ebene der einzelnen transnationalen Kooperationsräume. Programme für die interregionale Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch betreffen das gesamte Gemeinschaftsgebiet.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.