Artikel 4 VO (EG) 2006/1083

Instrumente und Aufgaben

(1) Die Fonds tragen nach den jeweils für sie geltenden spezifischen Bestimmungen zur Erreichung der drei in Artikel 3 Absatz 2 genannten Ziele wie folgt bei:

a)
Ziel „Konvergenz” : EFRE, ESF und der Kohäsionsfonds;
b)
Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung” : EFRE und ESF;
c)
Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit” : EFRE.

(2) Der Kohäsionsfonds wird auch in den Regionen tätig, die nicht im Rahmen des Ziels „Konvergenz” nach den Kriterien des Artikels 5 Absatz 1 förderfähig sind, aber

a)
zu einem Mitgliedstaat gehören, der nach den Kriterien des Artikels 5 Absatz 2 aus dem Kohäsionsfonds gefördert werden kann,
b)
zu einem Mitgliedstaat gehören, der nach Artikel 8 Absatz 3 für eine Förderung aus dem Kohäsionsfonds in Frage kommt.

(3) Die Fonds beteiligen sich an der Finanzierung der technischen Hilfe auf Initiative der Mitgliedstaaten und der Kommission.

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