Artikel 6 VO (EG) 2006/1083

Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Förderfähig aus den Strukturfonds im Rahmen des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung” sind die Regionen, die nicht unter Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 8 Absätze 1 und 2 fallen.

Bei der Vorlage des nationalen strategischen Rahmenplans nach Artikel 27 gibt jeder betroffene Mitgliedstaat die Regionen der NUTS-Ebene 1 oder der NUTS-Ebene 2 an, für die er ein Programm im Hinblick auf eine Finanzierung aus dem EFRE vorlegen wird.

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