Artikel 3 VO (EG) 2006/1084

Zuschussfähigkeit der Ausgaben

Folgende Ausgaben kommen für eine Beteiligung des Fonds nicht in Betracht:

a)
Sollzinsen,
b)
Erwerb von Grundstücken für einen Betrag, der 10 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben für das betreffende Vorhaben übersteigt,
c)
Wohnungsbau,
d)
Stilllegung von Kernkraftwerken und
e)
erstattungsfähige Mehrwertsteuer.

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