Artikel 3 VO (EG) 2006/1084
Zuschussfähigkeit der Ausgaben
Folgende Ausgaben kommen für eine Beteiligung des Fonds nicht in Betracht:
- a)
- Sollzinsen,
- b)
- Erwerb von Grundstücken für einen Betrag, der 10 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben für das betreffende Vorhaben übersteigt,
- c)
- Wohnungsbau,
- d)
- Stilllegung von Kernkraftwerken und
- e)
- erstattungsfähige Mehrwertsteuer.
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