Artikel 22 VO (EG) 2006/1085

Bewertung

Die Kommission bewertet regelmäßig die Ergebnisse und die Effizienz der Strategien und Programme und die Wirksamkeit der Programmplanung, um zu überprüfen, ob die Ziele erreicht wurden, und um Empfehlungen zur Verbesserung künftiger Vorhaben erarbeiten zu können. Sie übermittelt den Ausschüssen gemäß Artikel 14 die entsprechenden Bewertungsberichte zur Erörterung. Die entsprechenden Ergebnisse fließen in die weitere Programmgestaltung und Mittelzuweisung ein.

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