Artikel 41 VO (EG) 2006/1287
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung gilt ab dem 1. November 2007 mit Ausnahme von Artikel 11 und Artikel 34 Absätze 5 und 6, die ab dem 1. Juni 2007 gelten.
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