ANHANG II VO (EG) 2006/1287
Tabelle 1
Systemtyp |
Beschreibung des Systems |
Zusammenfassung der im Sinne von Artikel 17 zu veröffentlichenden Informationen |
---|---|---|
Orderbuch-Handelssystem basierend auf einer fortlaufenden Auktion |
Ein System, das mittels eines Orderbuchs und eines Handelsalgorithmus ohne menschliche Intervention Verkaufsorder mit Kaufordern auf der Grundlage des bestmöglichen Preises kontinuierlich zusammenführt. |
Aggregierte Zahl der Order und Aktien, die sie auf jedem Kursniveau vertreten, zumindest für die fünf besten Geld- und Briefkurse |
Market-Maker-Handelssystem |
Ein System, bei dem die Geschäfte auf der Grundlage verbindlicher Kursofferten abgeschlossen werden, die den Teilnehmern kontinuierlich zur Verfügung gestellt werden, was die Market-Maker dazu anhält, ständig Kursofferten in einer Größenordnung zu halten, die das Erfordernis für Mitglieder und Teilnehmer, in einer kommerziellen Größenordnung zu handeln, mit den Risiken für die Market-Maker selbst in Einklang bringt. |
Beste Geld- und Briefnennung je nach Preis jedes Market-Makers für diese Aktie zusammen mit den mit diesen Preisen einhergehenden Volumina |
Handelssystem basierend auf periodischen Auktionen |
Ein System, das Aufträge auf der Grundlage einer periodischen Auktion und eines Handelsalgorithmus ohne menschliche Intervention zusammenführt. |
Der Preis, zu dem dieses Handelssystem am besten seinem Handelsalgorithmus genügen würde, sowie das Volumen, das potenziell zu diesem Preis ausführbar wäre |
Handelssystem, das nicht unter die obigen drei Rubriken fällt |
Ein hybrides System, das unter zwei oder mehr der drei obigen Rubriken fällt oder bei dem der Preisbildungsprozess anders geartet ist als bei den Systemtypen in den drei obigen Rubriken. |
Angemessene Informationen hinsichtlich des Orderniveaus oder der Kursofferten und des Handelsinteresses; sofern es die Charakteristika des Preisbildungsprozesses zulassen, sollten insbesondere die fünf besten Geld- und Briefkursniveaus und/oder die Kursofferten auf Angebots- und Nachfrageseite jedes Market-Makers für diese Aktie veröffentlicht werden |
Tabelle 2
(in EUR) |
|||||
Kategorie im Sinne des durch- schnittlichen Tagesumsatzes (DTU) |
DTU < 500000 |
500000 ≤ DTU < 1000000 |
1000000 ≤ DTU < 25000000 |
25000000 ≤ DTU < 50000000 |
DTU ≥ 50000000 |
---|---|---|---|---|---|
Mindestvolumen der Aufträge, die als Aufträge mit großem Volumen im Vergleich zum marktüblichen Geschäftsumfang gelten |
50000 |
100000 |
250000 |
400000 |
500000 |
Tabelle 3
(in EUR) |
||||||||
Kategorie im Sinne des durchschnittlichen Werts der Geschäfte (DWG) |
DWG < 10000 |
10000 ≤ DWG < 20000 |
20000 ≤ DWG < 30000 |
30000 ≤ DWG < 40000 |
40000 ≤ DWG < 50000 |
50000 ≤ DWG < 70000 |
70000 ≤ DWG < 90000 |
Etc. |
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Standardmarktgröße |
7500 |
15000 |
25000 |
35000 |
45000 |
60000 |
80000 |
Etc. |
Tabelle 4
In der nachfolgenden Tabelle wird für jede Aktiengruppe im Sinne des durchschnittlichen Tagesumsatzes (DTU) das erforderliche Mindestvolumen eines Geschäfts in dieser Aktiengruppe mit der zulässigen verzögerten Veröffentlichungsfrist ins Verhältnis gesetzt.Aktienkategorie im Sinne des durchschnittlichen Tagesumsatzes (DTU) | |||||
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DTU < 100000 EUR | 100000 EUR ≤ DTU< 1000000 EUR | 1000000 EUR ≤ DTU < 50000000 EUR | DTU ≥ 50000000 EUR | ||
Mindestvolumen eines Geschäfts im Hinblick auf die zulässige verzögerte Veröffentlichung | |||||
Zulässige Verzögerung für die Veröffentlichung des Geschäfts | 60 Minuten | 10000 EUR | Größer 5 % des DTU und 25000 EUR | Kleiner 10 % des DTU und 3500000 EUR | Kleiner 10 % des DTU und 7500000 EUR |
180 Minuten | 25000 EUR | Größer 15 % des DTU und 75000 EUR | Kleiner 15 % des DTU und 5000000 EUR | Kleiner 20 % des DTU und 15000000 EUR | |
Bis zum Ende des Handelstages (oder Verlängerung bis 12.00 Uhr des nächsten Handelstages, wenn das Geschäft innerhalb der letzten zwei Stunden des Handelstages erfolgt) | 45000 EUR | Größer 25 % des DTU und 100000 EUR | Kleiner 25 % des DTU und 10000000 EUR | Kleiner 30 % des DTU und 30000000 EUR | |
Bis zum Ende des Handelstages, der auf den Tag des Geschäftsabschlusses folgt | 60000 EUR | Größer 50 % des DTU und 100000 EUR | Größer 50 % des DTU und 1000000 EUR | 100 % des DTU | |
Bis zum Ende des zweiten Handelstages, der auf den Tag des Geschäftsabschlusses folgt | 80000 EUR | 100 % des DTU | 100 % des DTU | 250 % des DTU | |
Bis zum Ende des dritten Handelstages, der auf den Tag des Geschäftsabschlusses folgt | 250 % des DTU | 250 % des DTU |
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