ANHANG II VO (EG) 2006/1287
Tabelle 1
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Systemtyp |
Beschreibung des Systems |
Zusammenfassung der im Sinne von Artikel 17 zu veröffentlichenden Informationen |
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Orderbuch-Handelssystem basierend auf einer fortlaufenden Auktion |
Ein System, das mittels eines Orderbuchs und eines Handelsalgorithmus ohne menschliche Intervention Verkaufsorder mit Kaufordern auf der Grundlage des bestmöglichen Preises kontinuierlich zusammenführt. |
Aggregierte Zahl der Order und Aktien, die sie auf jedem Kursniveau vertreten, zumindest für die fünf besten Geld- und Briefkurse |
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Market-Maker-Handelssystem |
Ein System, bei dem die Geschäfte auf der Grundlage verbindlicher Kursofferten abgeschlossen werden, die den Teilnehmern kontinuierlich zur Verfügung gestellt werden, was die Market-Maker dazu anhält, ständig Kursofferten in einer Größenordnung zu halten, die das Erfordernis für Mitglieder und Teilnehmer, in einer kommerziellen Größenordnung zu handeln, mit den Risiken für die Market-Maker selbst in Einklang bringt. |
Beste Geld- und Briefnennung je nach Preis jedes Market-Makers für diese Aktie zusammen mit den mit diesen Preisen einhergehenden Volumina |
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Handelssystem basierend auf periodischen Auktionen |
Ein System, das Aufträge auf der Grundlage einer periodischen Auktion und eines Handelsalgorithmus ohne menschliche Intervention zusammenführt. |
Der Preis, zu dem dieses Handelssystem am besten seinem Handelsalgorithmus genügen würde, sowie das Volumen, das potenziell zu diesem Preis ausführbar wäre |
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Handelssystem, das nicht unter die obigen drei Rubriken fällt |
Ein hybrides System, das unter zwei oder mehr der drei obigen Rubriken fällt oder bei dem der Preisbildungsprozess anders geartet ist als bei den Systemtypen in den drei obigen Rubriken. |
Angemessene Informationen hinsichtlich des Orderniveaus oder der Kursofferten und des Handelsinteresses; sofern es die Charakteristika des Preisbildungsprozesses zulassen, sollten insbesondere die fünf besten Geld- und Briefkursniveaus und/oder die Kursofferten auf Angebots- und Nachfrageseite jedes Market-Makers für diese Aktie veröffentlicht werden |
Tabelle 2
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(in EUR) |
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Kategorie im Sinne des durch- schnittlichen Tagesumsatzes (DTU) |
DTU < 500000 |
500000 ≤ DTU < 1000000 |
1000000 ≤ DTU < 25000000 |
25000000 ≤ DTU < 50000000 |
DTU ≥ 50000000 |
|---|---|---|---|---|---|
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Mindestvolumen der Aufträge, die als Aufträge mit großem Volumen im Vergleich zum marktüblichen Geschäftsumfang gelten |
50000 |
100000 |
250000 |
400000 |
500000 |
Tabelle 3
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(in EUR) |
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Kategorie im Sinne des durchschnittlichen Werts der Geschäfte (DWG) |
DWG < 10000 |
10000 ≤ DWG < 20000 |
20000 ≤ DWG < 30000 |
30000 ≤ DWG < 40000 |
40000 ≤ DWG < 50000 |
50000 ≤ DWG < 70000 |
70000 ≤ DWG < 90000 |
Etc. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
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Standardmarktgröße |
7500 |
15000 |
25000 |
35000 |
45000 |
60000 |
80000 |
Etc. |
Tabelle 4
In der nachfolgenden Tabelle wird für jede Aktiengruppe im Sinne des durchschnittlichen Tagesumsatzes (DTU) das erforderliche Mindestvolumen eines Geschäfts in dieser Aktiengruppe mit der zulässigen verzögerten Veröffentlichungsfrist ins Verhältnis gesetzt.|
Aktienkategorie im Sinne des durchschnittlichen Tagesumsatzes (DTU) |
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|---|---|---|---|---|---|
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DTU < 100000 EUR |
100000 EUR ≤ DTU< 1000000 EUR |
1000000 EUR ≤ DTU < 50000000 EUR |
DTU ≥ 50000000 EUR |
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Mindestvolumen eines Geschäfts im Hinblick auf die zulässige verzögerte Veröffentlichung |
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Zulässige Verzögerung für die Veröffentlichung des Geschäfts |
60 Minuten |
10000 EUR |
Größer 5 % des DTU und 25000 EUR |
Kleiner 10 % des DTU und 3500000 EUR |
Kleiner 10 % des DTU und 7500000 EUR |
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180 Minuten |
25000 EUR |
Größer 15 % des DTU und 75000 EUR |
Kleiner 15 % des DTU und 5000000 EUR |
Kleiner 20 % des DTU und 15000000 EUR |
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Bis zum Ende des Handelstages (oder Verlängerung bis 12.00 Uhr des nächsten Handelstages, wenn das Geschäft innerhalb der letzten zwei Stunden des Handelstages erfolgt) |
45000 EUR |
Größer 25 % des DTU und 100000 EUR |
Kleiner 25 % des DTU und 10000000 EUR |
Kleiner 30 % des DTU und 30000000 EUR |
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Bis zum Ende des Handelstages, der auf den Tag des Geschäftsabschlusses folgt |
60000 EUR |
Größer 50 % des DTU und 100000 EUR |
Größer 50 % des DTU und 1000000 EUR |
100 % des DTU |
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Bis zum Ende des zweiten Handelstages, der auf den Tag des Geschäftsabschlusses folgt |
80000 EUR |
100 % des DTU |
100 % des DTU |
250 % des DTU |
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Bis zum Ende des dritten Handelstages, der auf den Tag des Geschäftsabschlusses folgt |
250 % des DTU |
250 % des DTU |
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