Artikel 2 VO (EG) 2006/1405
Gemeinschaftliches Förderprogramm
Es wird ein gemeinschaftliches Förderprogramm für die kleineren Inseln eingeführt. Das Programm umfasst Folgendes:
- a)
- eine besondere Versorgungsregelung gemäß Kapitel II und
- b)
- besondere Maßnahmen zur Förderung der örtlichen landwirtschaftlichen Erzeugungen gemäß Kapitel III.
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