Artikel 22 VO (EG) 2006/1737

Definition erstattungsfähiger Kosten

Erstattungsfähige Kosten sind Kosten, die dem von der Kommission genehmigten nationalen Programm direkt und vollständig zugerechnet werden können.

Die Mitgliedstaaten können zur Bestimmung der erstattungsfähigen Kosten strengere nationale Regeln anwenden.

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