Artikel 22 VO (EG) 2006/1737
Definition erstattungsfähiger Kosten
Erstattungsfähige Kosten sind Kosten, die dem von der Kommission genehmigten nationalen Programm direkt und vollständig zugerechnet werden können.
Die Mitgliedstaaten können zur Bestimmung der erstattungsfähigen Kosten strengere nationale Regeln anwenden.
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