Artikel 17a VO (EG) 2006/1794
Überprüfung
Die in Artikel 24 der Verordnung (EU) Nr. 691/2010 genannte Überprüfung des Leistungssystems durch die Kommission umfasst das Risikoteilungsverfahren nach Artikel 11a der vorliegenden Verordnung und die Anreizregelungen nach Artikel 12 der vorliegenden Verordnung sowie deren Auswirkungen und Wirksamkeit hinsichtlich der Erreichung der festgelegten Leistungsziele.
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