Artikel 10 VO (EG) 2006/1931
Gültigkeit
Die Grenzübertrittsgenehmigung für den kleinen Grenzverkehr hat eine Gültigkeitsdauer von mindestens einem Jahr und höchstens fünf Jahren.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.