Artikel 18 VO (EG) 2006/1931

Bericht über die Regelung für den kleinen Grenzverkehr

Bis zum 19. Januar 2009 übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung und das Funktionieren der Regelung für den kleinen Grenzverkehr nach dieser Verordnung und gemäß der Durchführung durch die bilateralen Abkommen, die im Einklang mit den Bestimmungen dieser Verordnung geschlossen oder beibehalten wurden. Diesem Bericht werden erforderlichenfalls auch entsprechende Legislativvorschläge beigefügt.

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